(Augsburg, D) Ein 31-jähriger Handelsvertreter bot Polizisten 500 Euro, um ein drohendes Fahrverbot zu verhindern.
Der 31-jährige Handelvertreter wurde Nachts in Augsburg mit einer Laserpistole gemessen und angehalten. Statt der erlaubten 60 km/h wurden 97km/h gemessen und das bedeutet 100 Euro Strafe, drei Punkte in Flensburg und 1 Monat Führerscheinentzug.
Fahrverbot ist die Höchststrafe für einen Handelsvertreter und hat meistens auch berufliche Konsequenzen. Also begann der 31-Jährige zu handeln. Erst bot er dem Polizisten statt der 100 Euro Bußgeld 250, dann 300 und am Ende sogar 500 Euro an, wenn die Polizei das Fahrverbot fallen lasse.
Die Folge war eine Anzeige und ein Strafverfahren wegen Bestechung. Doch jetzt sprach ein Augsburger Richter den Angeklagten frei.
Vor Gericht wies der Angeklagte den Bestechungsversuch weit von sich. Laut seinem Anwalt ist der Angeklagte davon ausgegangen, dass er mit der Polizei verhandeln kann. Er hatte von Bekannten gehört, dass so etwas geht und es ist in Ausnahmefällen tatsächlich möglich, ein Fahrverbot durch eine höhere Geldstrafe zu ersetzen. Darüber kann aber natürlich nicht die Polizei, sondern nur ein Gericht entscheiden.
Diesem Argument folgte auch der Richter und sprach den Handelsvertreter vom Vorwurf der Bestechung frei.
