(Herford, D) Nachdem ein Herforder Amtsrichter erhebliche Zweifel an den Lasermessungen hat und künftig einen Fotobeweis fordert, gibt es ein zweites Gutachten das ein dunkles Licht auf die Lasermessungen wirft.
Das neue Gutachten sieht ebenfalls eine Gefahr von Fehlmessungen, weil häufig beim Einmessen die vorgeschriebenen Tests der Visiereinrichtungen abweichend von den Vorschriften durchgeführt werden.
Hintergrund des Gutachtens ist ein Verfahren vor dem Amtsgericht Herford. Es geht um eine Tempoüberschreitung auf einer Straße in Löhne. Dort war ein Autofahrer aus dem Kreis Minden-Lübbecke gelasert worden. Der Rechtsanwalt des mutmaßlichen Temposünders zweifelt aber die Richtigkeit der Messung an.
Deshalb wurde vom Gericht ein Gutachter eingeschaltet. "Er hat festgestellt, dass die Art und Weise, wie die Polizei die Visiereinrichtung testet, nicht ordnungsgemäß ist und deshalb Messfehler nicht ausgeschlossen sind", erklärt der Rechtsanwalt des gelaserten Autofahrers.
Laut Vorschrift müssen beim Einmessen der Laserpistole vor jeder Geschwindigkeitsüberwachung zunächst feststehende Ziele wie Häuserkanten, Masten oder Verkehrsschilder im Abstand zwischen 150 und 200 Meter anvisiert werden. Im aktuellen Fall wurde das reflektierende Kennzeichen eines 212 Meter weit entfernten Autos anvisiert.
Umstritten ist auch, das es bei Messungen mit Laserpistolen keinen Foto oder Videobeweis gibt. So ist eine spätere Überprüfung des Messvorganges für Richter und Anwälte nicht mehr möglich. Unter anderem geht es dabei um Fälle, bei denen sich ein weiterer Wagen im Messfeld der Laserpistole befindet. Dies ist unzulässig und in solchen Fällen dürfte nicht gelasert werden. Nur wer will das ohne Beweisbilder nachträglich klären?
