Reflexionsfolie ist genauso wie Reflexionsspray der größte Unfug und wird zudem noch als Kennzeichenmißbrauch geahndet.

Die Folie bzw. das Spray "funktionieren" nicht. Zwar werden die Fotos auf den ersten Blick unbrauchbar gemacht, aber aufgrund neuer Messtechnik bzw. Foto-Auswertung per Computer, lassen sich durch Veränderung der Belichtungsverhältnisse die Kennzeichen wieder herstellen. 

Der Kennzeichmißbrauch kann mit Freiheitsstrafe und Geldbuße geahndet werden.

 

III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 22 Kennzeichenmissbrauch

  (1) Wer in rechtswidriger Absicht

  1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,

  2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,

  3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 

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